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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft.
Unsere allgemeinen Geschäfts-
bedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft.
 
     
1. Behandlung von Angeboten

Angebote und Mitteilungen der
Dr. Lübke GmbH, aus denen die
Gelegenheit zum Abschluss eines
Kauf- bzw. Mietvertrages hervor-
geht, sind ausschließlich für den
Adressaten bzw. den Auftragge-
ber bestimmt und dürfen nur mit
schriftlicher Einwilligung der Dr.
Lübke GmbH an Dritte weiterge-
geben werden. Zuwiderhandlun-
gen verpflichten den Weitergeben-
den zur Zahlung der Provision in
der ursprünglich vereinbarten Höhe.

2. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines notariellen
Kaufvertrages bzw. eines Mietver-
trages durch den Nachweis oder
die Vermittlung der Dr. Lübke
GmbH ist zu deren Gunsten eine
Provision verdient und fällig. Wird
der Vertrag zu anderen als den
ursprünglich angebotenen Be-
dingungen abgeschlossen oder
kommt er über ein anderes Objekt
des nachgewiesenen Vertrags-
partners zustande, so berührt dies
den Provisionsanspruch nicht,
sofern das zustande gekommene
Geschäft mit dem angebotenen
Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur unwesentlich von dem
angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt, wenn ein
anderer als der ursprünglich
vorgesehene Vertrag geschlos-
sen wird. (z.B. Kauf statt Miete
oder Erbbaurechtskauf statt
Grundstückskauf).

b) Die Dr. Lübke GmbH hat An-
spruch auf Anwesenheit beim
Vertragsabschluss. Erfolgt ein
Vertragsabschluss ohne An-
wesenheit der Dr. Lübke GmbH,
so ist ihr vom Auftraggeber
unverzüglich Auskunft über den
Vertragspartner und die Ver-
tragskonditionen zu erteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
der Dr. Lübke GmbH auf Verlan-
gen eine Vertragsabschrift zu
überlassen.

c) Nimmt der Auftraggeber von
seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Dr. Lübke
GmbH unverzüglich schriftlich zu
informieren.

3. Provision

Folgende Provisionssätze sind im
Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der
Standort der Immobilie maßgeb-
lich ist. Die Provisionssätze gelten,
soweit in dem jeweiligen Angebot
nicht ausdrücklich ein anderer
Provisionssatz genannt ist.

Bundesland Baden-Württemberg:

-  An- und Verkauf, berechnet aus
   dem Gesamtkaufpreis der
   Immobilie
 
   vom Käufer und Verkäufer je 3%

-  An- und Vermietung, vom Mieter
   und Vermieter 
   Bei Verträgen mit einer Laufzeit
   unter 10 Jahren 3 Monatsnetto-
   mieten, bei Verträgen ab einer
   Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Mo-
   natsnettomieten

Bundesländer Bayern, Nieder-sachsen, Nordrhein-Westfalen:

-  An- und Verkauf, berechnet aus
   dem Gesamtkaufpreis der
   Immobilie
 
   vom Käufer und Verkäufer je 3%

-  Anmietung, vom Mieter 
   Bei Verträgen mit einer Laufzeit
   unter 10 Jahren 3 Monatsnetto-
   mieten, bei Verträgen ab einer
   Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Mo-
   natsnettomieten.

Bundesländer Berlin, Branden-
burg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:

-  Ankauf, berechnet aus dem Ge-
   samtkaufpreis der Immobilie

   vom Käufer 6% 

-  Anmietung, vom Mieter
   Bei Verträgen mit einer Laufzeit
   unter 10 Jahren 3 Monatsnetto-
   mieten, bei Verträgen ab einer
   Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Mo-
   natsnettomieten 

Bei Vereinbarung einer Mietoption
erhöht sich die Provision um eine
halbe Monatsnettomiete.

Sollte eine Staffelmiete vereinbart
sein, so ist die Durchschnittsmiete
der vereinbarten Vertragslaufzeit
als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei miet-
freien Zeiten wird die Miethöhe an-
gesetzt, die im Anschluss an die
Mietfreiheit vereinbart ist.
  Werden hinsichtlich eines verkauf-
ten Grundstücks vertragliche Ne-
benleistungen vereinbart, welche
die wirtschaftliche Verwertung des
Grundstücks betreffen, wie Bau und Architektenleistungen, Gene-
ralübernehmer- oder Generalunter-
nehmervertrag (Projektierung), so
wird der wirtschaftliche Wert der Projektierung zum Gesamtkauf-
preis hinzugerechnet.

Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entspre-
chend für den Fall der Übertragung oder Bestellung eines Erbbau-
rechts. Die Provision wird im Fall
der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im
Fall der Bestellung des Erbbau-
rechtes aus dem auf die gesamte
Vertragsdauer anfallenden Erb-
bauzins errechnet.

Die vorgenannten Provisionssätze
für An- und Verkauf gelten ent-
sprechend für den Fall, dass statt
der Immobilie einzelne oder alle
Anteile einer Gesellschaft veräu-
ßert werden. Die Provision errech-
net sich aus dem Gesamtkauf-
preis, zu dem auch vom Käufer
übernommene Unternehmens-
schulden zählen.

Die Provisionssätze erhöhen sich
jeweils um die Mehrwertsteuer in
gesetzlicher Höhe.

4. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht der
Dr. Lübke GmbH auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirt-
schaftlichen Zusammenhang mit
dem ersten von ihr vermittelten
bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Verein-
barungen zustande kommen.

5. Tätigkeit für den anderen
     Vertragspartner

Die Dr. Lübke GmbH ist berechtigt,
auch für den anderen Vertragspart-
ner provisionspflichtig tätig zu wer-
den.

6. Haftungsausschluss

Die von der Dr. Lübke GmbH ge-
machten Angaben bezüglich der
Immobilie beruhen auf den ihr
erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/
Vermieter. Eine Haftung für die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Angaben in Exposés, Prospekten,
Beschreibungen u. ä. kann die Dr.
Lübke GmbH daher nicht überneh-
men. Ebenso kann nicht ausge-
schlossen werden, dass ein
angebotenes Objekt nicht bzw.
anderweitig verkauft/vermietet wird.
Im übrigen haftet die Dr. Lübke
GmbH nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, dem Fehlen garan-
tierter Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung einer
Kardinalpflicht. Gegenüber Un-
ternehmern ist die Haftung be-
grenzt auf vertragstypische, vor-
hersehbare Schäden. Bei einer
schuldhaften Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet die Dr. Lübke
GmbH nach den gesetzlichen
Bestimmungen.

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des
Auftraggebers, welches das mö-
gliche Entstehen eines Provisions-
anspruchs verhindert, berechtigt
die Dr. Lübke GmbH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Auf-
wandes gegen Einzelnachweis.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß § 33
Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz
davon unterrichtet, dass die Dr.
Lübke GmbH personenbezogene
Daten nach Maßgabe der gesetz-
lichen Regelungen verarbeitet. Die
Dr. Lübke GmbH erklärt, alle an-
wendbaren Datenschutzbestim-
mungen zu beachten und die
technischen Einrichtungen ent-
sprechend zu gestalten. Die Mit-
arbeiter der Dr. Lübke GmbH sind
gemäß § 5 Bundesdatenschutz-
gesetz verpflichtet.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute ist
Frankfurt/Main. Es gilt deutsches
Recht.