1. Behandlung von Angeboten
Angebote und Mitteilungen der Dr. Lübke GmbH, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervor- geht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftragge- ber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Dr. Lübke GmbH an Dritte weiterge- geben werden. Zuwiderhandlun- gen verpflichten den Weitergeben- den zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
2. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietver- trages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Dr. Lübke GmbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Be- dingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertrags- partners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlos- sen wird. (z.B. Kauf statt Miete oder Erbbaurechtskauf statt Grundstückskauf).
b) Die Dr. Lübke GmbH hat An- spruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne An- wesenheit der Dr. Lübke GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Ver- tragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Dr. Lübke GmbH auf Verlan- gen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Dr. Lübke GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren. 3. Provision
Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der Standort der Immobilie maßgeb- lich ist. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
Bundesland Baden-Württemberg: - An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom Käufer und Verkäufer je 3%
- An- und Vermietung, vom Mieter und Vermieter Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnetto- mieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Mo- natsnettomieten Bundesländer Bayern, Nieder-sachsen, Nordrhein-Westfalen:
- An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom Käufer und Verkäufer je 3%
- Anmietung, vom Mieter Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnetto- mieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Mo- natsnettomieten.
Bundesländer Berlin, Branden- burg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:
- Ankauf, berechnet aus dem Ge- samtkaufpreis der Immobilie
vom Käufer 6%
- Anmietung, vom Mieter Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnetto- mieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Mo- natsnettomieten |